NEXDON
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der NEXDON GbR, Osterwiese 5b, 21335 Lüneburg (nachfolgend „NEXDON") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über Leistungen in den Bereichen Photovoltaik, Heizungs- und Wärmepumpentechnik sowie Garten- und Landschaftsbau.

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, NEXDON hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Angebote von NEXDON sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn NEXDON eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.

Kostenvoranschläge sind unverbindliche Schätzungen, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Preis und Termin führen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die genannten Preise verstehen sich, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei größeren Aufträgen kann NEXDON Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt verlangen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass die Baustelle bzw. das Grundstück zugänglich ist und die für die Ausführung erforderlichen Anschlüsse (Strom, Wasser) zur Verfügung stehen. Bestehende Leitungen, Anlagen und Besonderheiten des Grundstücks sind NEXDON rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.

Erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. Bauanträge, Anmeldungen beim Netzbetreiber) sind vom Kunden beizubringen, sofern nichts anderes vereinbart ist. NEXDON unterstützt den Kunden auf Wunsch dabei.

6. Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Liefer- und Leistungsverzug wegen höherer Gewalt, Witterungseinflüssen, Lieferengpässen oder anderer von NEXDON nicht zu vertretender Umstände verlängert die vereinbarten Fristen entsprechend.

7. Abnahme

Nach Fertigstellung der Leistung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Wesentliche Mängel sind bei der Abnahme schriftlich festzuhalten. Nimmt der Kunde die Leistung in Gebrauch oder verweigert er die Abnahme ohne Angabe wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.

8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Bauleistungen fünf Jahre, für sonstige Leistungen zwei Jahre ab Abnahme.

Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. NEXDON ist berechtigt, im Rahmen der Nacherfüllung nach eigener Wahl nachzubessern oder neu zu liefern.

9. Haftung

NEXDON haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von NEXDON. Bei fest mit dem Gebäude verbundenen Anlagen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

Wird der Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Eine ausführliche Widerrufsbelehrung wird dem Kunden in diesen Fällen vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

12. Datenschutz

NEXDON verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und - soweit gesetzlich zulässig - Gerichtsstand ist Lüneburg.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: April 2026

NEXDON GbR

Photovoltaik · Heizung · GaLaBau
Lüneburg & Umgebung

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